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Medizinstudium: Prüfung endgültig nicht bestanden

Wer den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nicht besteht ist im ersten Moment verzweifelt. Unter Medizinstudenten auch bekannt als „das Hammerexamen“ stellt diese Prüfung die letzte Hürde vor dem Studienabschluss dar. Auch wenn man diese dreimal wiederholen darf, scheitern manche, was zur automatischen Exmatrikulation an einer deutschen Universität führt. Das bedeutet, dass man weder weiter studieren, noch sein Studium in Deutschland abschließen darf, was sehr frustrierend sein kann, hat man doch schon viel Zeit und Arbeit in das Medizinstudium investiert.

Wie kann das Medizinstudium in Deutschland scheitern?

Während des Medizinstudiums in Deutschland müssen einige schwere Prüfungen bestanden werden. Man startet mit der Vorklinik, in der mehrere Fächer wie zum Beispiel Biologie, Chemie, Anatomie und viele weitere abgeschlossen werden müssen. Darauf folgt der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung, auch „das Physikum“ genannt (wie diese Prüfung früher hieß, wenngleich dieser Begriff offiziell nicht mehr verwendet wird), bei dem viele Studenten Schwierigkeiten haben, da der Prüfungsstoff sehr umfangreich ist und alle Fächer der Vorklinik behandelt werden (Anmerkung: Alle Informationen hier beziehen sich auf Studiengänge, die nach dem klassischen Aufbau strukturiert sind. Daneben gibt es noch sogenannte Modellstudiengänge ohne Physikum, aber auch hier ist ein endgültiges Scheitern möglich).

War alle Mühe umsonst?

War alle Mühe umsonst?

Sollte man beim ersten Mal nicht bestehen, hat man noch zwei Chancen. Auch im Physikum besteht dann die Gefahr, die Prüfung endgültig nicht zu bestehen und somit die Chance auf einen deutschen Abschluss zu verlieren. Wurde auch diese Hürde bewältigt, folgt der klinische Teil bei dem sich die Medizinstudenten ein breit gefächertes Grundlagenwissen aneignen sollen. Daran schließt das Klinisch Praktische Jahr an um den Studenten eine praktische Anwendung ihres Wissens zu ermöglichen. Den Abschluss bildet der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung, die auch die Letzte des gesamten Medizinstudiums darstellt. Diese ist in einen schriftlichen und mündlichen Teil gegliedert, allerdings liegen zwischen den beiden Prüfungen einige Wochen. Der schriftliche Teil besteht aus 320 Multiple Choice Fragen, die aus allen Gebieten der Medizin gestellt werden können. Er wird auf 3 Tage zu je 5 Stunden verteilt. Bei der mündlichen Prüfung wird man in Gruppen zu je 4 Personen eingeteilt und zu Themen aus Innerer Medizin, Chirurgie und eines Wahlfachs geprüft.

Der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung stellt gleichzeitig die Abschlussprüfung des gesamten Medizinstudiums dar und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es sind drei Antritte möglich, sollte man beim Letzten trotzdem durchfallen, gilt die Prüfung als „endgültig nicht bestanden“ und es folgt die Exmatrikulation.

Exmatrikulation in Deutschland – was nun?

So kurz vor dem Ende des Medizinstudiums oder Zahnmedizinstudiums doch noch gescheitert zu sein ist ein Schock und stürzt viele Studenten in eine große Frustration. Es ist nun endgültig nicht mehr möglich, das Studium in Deutschland abzuschließen und die notwendige Approbation, also Arbeitserlaubnis, zu erhalten. Den der endgültige Verlust des Prüfungsanspruchs in Deutschland lässt sich nicht mehr „heilen“. Eine Alternative, um die investierte Mühe und Zeit nicht ganz zu verlieren, ist das Studium im Ausland fortzusetzen. Am einfachsten erfolgt die Anerkennung von erbrachten Studienleistungen, wenn das Studium innerhalb der EU fortgesetzt und dann auch dort beendet wird. Vor allem in Osteuropa gibt es heutzutage viele Möglichkeiten, ein praxisorientiertes Medizinstudium abzuschließen. Bulgarien bietet beispielsweise bereits an mehreren Universitäten englischsprachige Medizinstudiengänge an. Im Vergleich zu Deutschland ist das Studium praxisorientierter aufgebaut und es gibt keine großen Teilprüfungen, die schnell zum Ende des Studiums führen können.

Wie sieht das nun rechtlich aus?

Bulgarien ist Mitglied der Europäischen Union. Die Bundesärzteordnung sieht eindeutig vor, dass gleichwertige Studien, die innerhalb der EU abgeschlossen werden, auch in Deutschland anerkannt werden müssen. Konkret bedeutet das, dass man nach dem Abschluss des Medizinstudiums im Ausland eine Approbation beantragen muss um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Bevor das zuständige Landesprüfungsamt diese ausstellt, müssen einige Unterlagen vorgewiesen werden. Der Prüfungsprozess kann einige Wochen dauern. Sobald man aber die Approbation erhalten hat, darf man legal in Deutschland als Arzt zu arbeiten beginnen. Es gibt aber keine Regelung die untersagt, dass bei drei Fehlversuchen an einer deutschen Universität das Studium unter Anrechnung nicht aller, aber doch der meisten Leistungen im Ausland beendet werden kann.

Noch besser: Nach zweitem Fehlversuch handeln

Um es erst gar nicht dazu kommen zu lassen, macht es Sinn, bereits nach dem zweiten Fehlversuch zu handeln (oder noch früher) – wenn also noch mindestens ein Wiederholungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier besteht dann die problemlose Möglichkeit, das Studium im Ausland fortzusetzen, um dort die Leistungsnachweise zu erwerben, an denen man in Deutschland ständig scheitert. Während des Auslandsstudiums kann übrigens die Immatrikulation in Deutschland bestehen bleiben: Eine Doppelimmatrikulation an einer deutschen und einer ausländischen Universität ist gleichzeitig möglich. Jedoch muss man noch einen Fehlversuch „offen“ haben in Deutschland, sonst funktioniert diese Vorgehensweise leider nicht.

Anschließend muss nur noch der erworbene Leistungsnachweis im zuständigen Landesprüfungsamt in Deutschland anerkannt werden – und das Medizinstudium kann in Deutschland fortgesetzt und zu Ende geführt werden. Klingt relativ einfach, ist es auch, denn die Schwierigkeit, sich nun erneut um einen Studienplatz in Deutschland zu bewerbern, enfällt hier. Dieser Schritt ist zwar mit einigem administrativen Aufwand verbunden, doch er lohnt sich!

Wir haben die Lösung!

Durch unsere langjährige Kompetenz in der Bildungsberatung wird das medigate-Team auch für Sie eine passgenaue Lösung finden, damit die ins Medizinstudium gesteckte Arbeit nicht umsonst war. Eine Exmatrikulation in Deutschland ist kein Weltuntergang und betrifft jedes Jahr viele Tausend Studenten, darunter auch so manchen angehenden Mediziner oder Zahnmediziner. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und hören Sie sich an, welche Lösung wir für Ihr Problem haben und lassen Sie uns gemeinsam einen gangbaren Weg ausarbeiten, um das Studium erfolgreich fortzusetzen und die ärztliche Zulassung  zu erlangen. Verlassen Sie sich hierbei auf unsere ausgewiesene mehrjährige Expertise!

Update 2021

Leider hat die jüngste Anerkennungpraxis in Deutschland, abhängig vom zuständigen Landesprüfungsamt, aber doch überall erkennbar, zu einem nicht unerheblichen Risiko bei der oben beschriebenen Vorgehensweise (Doppelimmatrikulation und späteres Fortsetzen des Studiums in Deutschland) geführt. Nach unserer Rechtsauffassung ist die beschriebene Vorgehensweise rechtskonform und sollte auch in einer Hauptverhandlung so bewertet werden. Jedoch kann sich das Durchlaufen eines solchen Verfahrens in die Länge ziehen und zu einem erheblichen Kostenaufwand (und Prozessrisiko) führen, so dass Zeit und Kosten nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zum gewünschten Erfolg stehen. Daher raten wir bis auf Weiteres hiervon ab.

Unabhängig davon ist der Weg, das Studium in Bulgarien nach einem Wechsel fortzusetzen und abzuschließen, weiterhin möglich.

 

Sie möchten Ihr Studium doch noch erfolgreich abschließen?