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Studienplatzklage – der Weg zum Studienplatz?

Der Weg zu einem der wenigen Studienplätze für das Medizinstudium an einer deutschen Universität (aber auch anderer reglementierter Studiengänge) bleibt vielen Bewerbern versperrt. So mancher versucht, über den Weg einer Studienplatzklage doch noch zum Ziel zu gelangen. Hier haben wir die wesentlichen Informationen zu dieser Möglichkeit zusammengefasst.

Was genau ist eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung zusätzlicher Studienplätze, die trotz einer Ablehnung durch Hochschulstart oder die Hochschule selbst vorhanden sind. Trotz eines Ablehnungsbescheids besteht somit die Möglichkeit, Medizin zu studieren oder aber nach dem Vorklinikum oder nach dem Klinikum nach Deutschland zurückzukehren, um das in Bulgarien begonnene Studium zu beenden.

Studienplatzklage Deutschland

Die Studienplatzklage in Deutschland – was ist zu beachten?

In den gerichtlichen Verfahren wird den Universitäten nachgewiesen, dass zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, da die Universitäten ihre Kapazitäten falsch berechnet haben. Der sogenannte Numerus Clausus (NC) ist schließlich nicht gesetzlich geregelt, sondern ein Resultat eines höheren Eingangs an Bewerbung im Vergleich zur Anzahl der Studienplätze. Die Festlegung der Anzahl der Studienplätze ist ein komplexer Prozess, der sehr fehleranfällig ist. Diese Fehler führen im Umkehrschluss zu weiteren Studienplätzen, auf die Studenten dann einen Anspruch haben.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Klage gegeben sein?

Voraussetzung für eine Studienplatzklage ist eine Hochschulzugangsberechtigung oder ein gleichwertiger ähnlicher Abschluss, der zum Medizinstudium in Deutschland berechtigt. Beim Quereinstieg ist dann das Vorklinikum oder das Klinikum erforderlich, um eine Studienplatzklage erfolgreich durchführen zu können. Für die Inanspruchnahme einer Studienplatzklage wird im Falle des Abiturs lediglich eine Vollmachterklärung sowie das Abiturzeugnis und im Falle eines Quereinstiegs die Zeugnisse des Vorklinikums bzw. des Klinikums und eine Vollmachterklärung benötigt.

Eine andere Voraussetzung ist natürlich, dass an der Universität überhaupt Studienplätze vorhanden sind, auf die eine Klage erhoben werden kann. Ist die Studienplatzklage am Anfang des Studiums eher weniger erfolgversprechend, da viele Klagen auf einen einzigen Studienplatz entfallen, steigen die Chancen nach dem Vorklinikum bzw. Klinikum erheblich. Besonders das Physikum stellt für viele Studenten eine unüberwindliche Hürde dar, sodass nach dem Vorklinikum einige Studienplätze frei werden.

Mit welchen Kosten muss man bei einer Studienplatzklage rechnen?

Die Studienplatzklage kostet in der Regel zwischen 800 € bis 1.800 € Brutto pro Universität. Die Kosten sind allerdings auch von der Anwaltskanzlei, der Komplexität des Falles und der Universität abhängig. Hochschulen in Baden-Württemberg und die renommierte Charité Berlin sowie Verfahren, die mit einem direkten Zulassungsvergleich (der Studienplatzbewerber nimmt seinen gerichtlichen Eilantrag zurück (trägt also auch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten) und wird im Gegenzug endgültig zum Studium zugelassen) beendet werden können, kosten häufig sogar das Doppelte.

Zudem werden vor allem im Human- und Zahnmedizinbereich oftmals gleich mehrere Hochschulen parallel verklagt, um eine realistische Chance auf einen Studienplatz zu erhalten. Insgesamt ist die Studienplatzklage damit sicherlich keine kostengünstige Angelegenheit. Deshalb ist es für Studierende aus dem Ausland, die nach dem Vorklinikum oder Klinikum nach Deutschland wechseln möchtest, wichtig, dass die belegten Module im Ausland äquivalent zu den deutschen Modulen gewählt werden, damit das Weiterstudieren reibungslos funktioniert. Es empfiehlt sich somit auf jeden Fall vor einem Wechsel aus dem Ausland frühzeitig bei der Wunschuni in Deutschland nachzufragen, ob und wie die erbrachten Leistungen anerkannt werden. Auch dies ist natürlich ein wichtiger Punkt unseres Leistungsportfolios rund um die Vermittlung von Studienplätzen für Mediziner.

Wie ist die Situation in Deutschland?

Jährlich versuchen bundesweit schätzungsweise rund 3.000 Studenten deutsche Universitäten auf einen Studienplatz zu verklagen. Knapp die Hälfte davon, also 1.500 Studenten, klagt im Bereich Medizin. Leicht ausrechenbar also, dass die Chancen auf Erfolg, vor allem zu Studienbeginn, eher gering sind. Zudem gibt es keine Erfolgsgarantie und die Studenten, falls die Studienklage nicht erfolgreich ist, bleiben auf den hohen Anwaltskosten sitzen. In Baden-Württemberg wurden zum Beispiel in den drei Semestern vor dem Sommersemester 2014 insgesamt 2.075 Klagen eingereicht – doch lediglich rund drei Prozent der Kläger waren letztendlich erfolgreich.

Wie kann Ihnen unsere Agentur helfen?

Das Team von medigate ist der Meinung, dass eine Minimierung des Risikos wichtig ist. Wir stehen Ihnen vom ersten Moment an mit Rat und Tat beratend zur Seite, um Ihnen den großen Traum des Medizinstudiums zu erfüllen. Dabei haben wir uns nicht nur die ganzheitliche Betreuung in Bulgarien auf die Fahnen geschrieben, sondern unterstützen Sie auch bei der Planung des Studiums, um, bei Bedarf, möglichst problemlos nach dem Vorklinikum in Deutschland weiterzustudieren.

Medizinstudium in Bulgarien

medigate ist Ihr kompetenter Partner, wenn Sie sich für ein englischsprachiges Medizinstudium in Bulgarien interessieren. Der schnelle Weg in die spannende Welt der Medizin - und das ganz ohne NC oder Wartesemester. Wir beraten, managen den gesamten Bewerbungsablauf und unterstützen Sie während Ihres Studiums - bis hin zum gewünschten Abschluss oder Uniwechsel (Seiteneinstieg). Wir arbeiten seriös, transparent und fair - und verfügen über die Bulgarien-Kompetenz, die nur eine ortsansässige Agentur vorweisen kann.