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Der Numerus Clausus (NC) feiert diese Woche Geburtstag: seit 1968, also seit fünfzig Jahren, entscheidet er darüber, wer ein Studium der Medizin aufnehmen darf – und wer nicht. Heute, im Jahre 2018, findet er insbesondere bei der zentralen Vergabe der Studienplätze in Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie Anwendung. Aber auch für viele andere Fächer nutzen ihn die Universitäten dezentral, um die begrenzten Studienplätze fair an die besten Bewerber zu verteilen.

NC war immer umstritten

Doch was bedeutet fair? Umstritten war der Numerus Clausus von Anfang an, und bereits wenige Jahre nach Einführung musste sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Nach Artikel 12 des Grundgesetzes (freie Berufswahl) leiteten die Richter seinerzeit einen grundsätzlichen Anspruch für jeden Deutschen auf einen Studienplatz ab. Sie formulierten aber auch, dass für den Zugang zum Studium ein gewisses Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden muss – und dass das Abitur und die darin erzielte Gesamtnote ein anwendbarer Maßstab sei. Im Zuge dieses Urteils wurde dann die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) gegründet (die heutige Stiftung für Hochschulzulassung), um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.

Änderung ist in Sicht

Auch wenn 20 Prozent der zentral vergebenen Studienplätze über sogenannte Wartesemester vergeben werden und die Universitäten für weitere 60 Prozent der Studienplätze neben der Abiturnote weitere Kriterien mit einfließen lassen können, werden faktisch die allermeisten Studienplätze ausschließlich nach der Abiturnote vergeben. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: Nach einem Urteil aus dem vergangenen Jahr sind Bund und Länder aufgefordert, bis Ende des Jahres 2019 eine grundlegende Reform der Vergabe der Studienplätze durchzuführen.

Hier einige Vorschläge, die bei der Reform der Studienplatzvergabe eine Rolle spielen werden:

  • Eine Möglichkeit wäre, die Schulnoten in für das Medizinstudium wirklich relevanten Fächer wie Biologie oder Chemie stärker zu berücksichtigen (wie es übrigens bei der Studienplatzvergabe in Bulgarien der Fall ist).
  • Auch die vereinzelt angewandten fachspezifischen Zulassungstests (beispielsweise der unter anderem von der Universität Hamburg bekannte HAM-NAT) könnten flächendeckend eingeführt werden.
  • Zudem wäre eine stärkere Berücksichtigung von zusätzlichen außerschulischen Qualifikationen eine Möglichkeit, die geeignetsten Bewerber für die auch in Zukunft raren Studienplätze (regelmäßig bewerben sich etwa fünf Bewerber auf einen Medizinstudienplatz) zu identifizieren.
  • Und ob die Möglichkeit des Zugangs über Wartesemester überhaupt beibehalten werden soll, bei dem die Qualifikation der Bewerber überhaupt keine Rolle spielen, wird sicherlich auch in den Diskussionsprozess mit einfließen.

Wer schon jetzt mit dem Studium in einem NC-Fach (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Tiermedizin) beginnen möchte, für den bietet sich der Weg „Bulgarien“ an. Und mit medigate haben Sie einen erfahrenen und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Denn ob Sie bei weiterem Zögern ab 2020 bessere Chancen habe, das steht noch in den Sternen. Werden Sie aktiv und sparen Sie sich unnötige Wartesemester: starten Sie jetzt durch!

Update 2020: Wir haben einen umfassenden Beitrag zum Thema Numerus clausus geschrieben. Auch wenn sich die politischen Rahmenbedingungen in den letzten zwei Jahren geändert haben, wird uns der NC noch etwas begleiten…