Was sind Vorabquoten beim Medizinstudium?
Die Vergabe der Medizinstudienplätze erfolgt in Deutschland nach strikten Kriterien: 30 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturbestenquote, 60 Prozent über Auswahlverfahren der Universitäten und zehn Prozent über die neue „sonstige Eignungsquote“ vergeben (ein neuer Terminus im Zuge der Reform 2020 – hier ist, zumindest übergangsweise, auch noch das Wartesemester zu finden).
Bevor diese Vergabe erfolgt, werden für bestimmte Gruppen unabhängig von den drei Zugangsmöglichkeiten sogenannte Vorabquoten abgezogen, d.h. ein Teil der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird bereits vergeben. Hierbei handelt es sich um
- 5% „Ausländerquote“ (Bewerbergruppe B)
- 3% für Bewerber für ein Zweitstudium
- 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
- Knapp 3% sind für Fälle mit besonderem öffentlichen Bedarf vorgesehen (Beispiel: Medizinstudium über die Bundeswehr)
- Besondere Hochschulzugangsberechtigung (eine sehr kleine Gruppe)
Definition der Ausländerquote
Die Ausländerquote reserviert, wie der Name bereits aussagt, einen nicht unerheblichen Anteil der Studienplätze für Bewerber aus sogenannten Drittstaaten (Nicht EU oder gleichgestellte Staaten). Unter ausländischen Studienplatzbewerbern der Bewerbergruppe B versteht man solche, bei denen folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Sie haben keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- sind nicht Staatsbürger eines EU-Staates
- und auch nicht Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens oder Islands
Beispiel: Ein türkischer Studienplatzbewerber, der eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung hat, kann keinen Medizinstudienplatz über die Ausländerquote erhalten. Wechselt er jedoch vor dem Abitur in die Türkei und macht dort seinen Abschluss, so ist eine Bewerbung über die Ausländerquote möglich. Hat er neben der türkischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft, so ist diese Vorgehensweise nicht möglich.
Definition Zweitstudium
Als Zweitstudium gilt im Zusammenhang mit dem Zugang zum Medizinstudium ein beliebiger abgeschlossener Studiengang. Dieser muss vor Ende der Bewerbungsfrist in Deutschland erfolgreich abgeschlossen worden sein. Ein typischer Fall ist der, dass der Weg des Zweitstudiums von Bewerbern genutzt wird, die am Abitur gescheitert sind und nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium der jeweiligen Spezialisierung gemacht haben. Mit dem Bachelorabschluss haben sie dann gleichzeitig auch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben und können nun versuchen, für einen Medizinstudienplatz zugelassen zu werden.
Definition Fälle außergewöhnlicher Härte
Diese Kriterien werden im Rahmen der Novellierung des Studienzugangs noch ausformuliert, wir werden den Beitrag zeitnah aktualisieren.
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