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Medizinstudium ohne Abitur

Die meisten die Medizin studieren wollen, haben die Hochschulreife mittels Abitur erlangt. Aber auch für diejenigen, die keine Hochschulreife haben, ist es in den meisten Bundesländern Deutschlands möglich, Medizin zu studieren – ohne Abi!

Allerdings unterscheiden sich die Zulassungsbeschränkungen dabei erheblich. Das Studium wird fast überall auch beruflich qualifizierten Personen ermöglicht. Hier eine Übersicht über die Voraussetzungen für eine Zulassung ohne Abitur der Länder:

  • Baden-Württemberg: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren, Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Bayern: fachlich verwandte Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich verwandte Berufserfahrung von 3 Jahren, Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Berlin: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Brandenburg: mindestens Abschluss der Sekundarstufe I (oder ein gleichwertiger Abschluss), fachlich entsprechende Berufsausbildung, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 2 Jahren
  • Bremen: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren ODER: Abschluss eines Kontaktstudiums, eines Propädeutikums oder eines anderen weiterbildenden Studiums an einer Bremer Hochschule
  • Hamburg: fachlich entsprechende Berufsausbildung, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren, in besonderen Fällen von 2 Jahren
  • Hessen: fachlich verwandte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von 2 Jahren, Berufserfahrung nach der Ausbildung von 3 Jahren. Sollte keine fachliche Verwandtschaft zwischen der Berufsausbildung und -tätigkeit und dem angestrebten Studiengang bestehen, ist ein zusätzlicher Nachweis einer fachlich einschlägigen und qualifizierten Weiterbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich im Umfang von mindestens 400 Stunden nachzuweisen
  • Mecklenburg-Vorpommern: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Niedersachsen: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 3 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren ODER: eine von der Hochschule studiengangbezogen und als gleichwertig festgestellte Vorbildung oder eine nach beruflicher Vorbildung fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
  • Nordrhein-Westfalen: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Rheinland-Pfalz: Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotenschnitt von 2,5 bzw. 10 Punkten im Falle einer Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis), Berufserfahrung (2 Jahre) – In einzelnen Studiengängen ist ein Hochschulzugang auch gänzlich ohne Berufserfahrung möglich; für ein Studium an Universitäten muss die Berufsausbildung zum Studiengang fachlich verwandt sein; ist dieser nicht hinreichend, können in Ausnahmefällen auch Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden, die während der beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit nachweislich erworben wurden; Beratungsgespräch vor der Einschreibung
  • Saarland: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Sachsen: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahren, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren, Beratungsgespräch
  • Sachsen-Anhalt: mindestens Realschulabschluss, Berufsabschluss, Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Schleswig-Holstein: fachlich entsprechende Berufsausbildung von 2 Jahrensowie eine fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren
  • Thüringen: fachlich entsprechende Berufsausbildung, fachlich entsprechende Berufserfahrung von 3 Jahren

Außerdem muss in den meisten Fällen zusätzlich an der Hochschule eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

im Jahr 2017 gabe es in Deutschland nach Angaben des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) 109.000 Studierende der Medizin. Davon verfügten 800 nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur), sondern hatten den Zugang zum Studium auf einem der hier beschriebenen Wege über den Nachweis beruflicher Qualifikation erhalten. Eine kleine, aber nicht zu vernachlässigende Zahl. Diese Zugangsmöglichkeit besteht übrigens erst seit etwa zehn Jahren.

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